Tipps & Tricks
Übersicht: Tipps & Tricks
- Marketing und Werbung — wie finden Klienten zu Ihnen?
- Gesetzliche Grenzen für Ihre Werbung
- Die eigene Praxis – und Deutsche Vorschriften
- Synergien durch Kooperation oder Praxisgemeinschaft
- So kalkulieren Sie Ihre Kosten und Ihr Stunden-Honorar
- Datensicherheit und Datenschutz in der Heilpraxis
- Gefahr für Ihre Praxis: aus dem Internet
- Datensichere und kostenlose Software für Ihre Praxis
- Was darf ein Heilpraktiker der Psychotherapie und was nicht?
- Was darf ein Psychologischer Berater und was nicht?
Marketing und Werbung — wie finden Klienten zu Ihnen?
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Wenn Sie mit Ihrer Praxis oder Ihren Dienstleistungen weitgehend das anbieten, was viele andere ebenfalls offerieren, dann bleibt fast nichts, was Ihre Angebote von denen der Mitbewerber unterscheidbar macht. Sie werden dann mit Ihrem Angebot oder Ihrer Praxis schlicht nicht wahrgenommen. Wie können Sie mit Ihrer Praxis Interesse wecken und Nachfrage auslösen?
Gesetzliche Grenzen für Ihre Werbung
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Neben dem Heilpraktikergesetz (HPG), dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) und dem Gestz über Unlauteren Wettbewerb (UWG) ist das Heilmittelwerbegesetz (HWG) bei Werbemaßnahmen der Psychologischen Berater, aller Heilpraktiker und für alle weiteren Selbständigen in Heilberufen von großer Bedeutung.
Wie schnell man sich in den Maschen dieses Gesetzes verfängt, wird immer wieder in der laufenden Rechtsprechung sichtbar wie z.B. hier. Eine „kann”-Formulierung schützt also nicht wirklich! Andererseits wurde das HWG am 19.10.2012 gelockert.
Ihre Heilpraxis - im Netz deutscher Vorschriften
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Eigentlich scheint es doch recht einfach: Als Psychologischer Berater meldet man ein Gewerbe an und nutzt vielleicht einen separaten Raum in der eigenen Wohnung oder die Einliegerwohnung des Eigenheims. Und als Heilpraktiker macht man das fast das Gleiche, nur eben aus der Position des Heilberuflers.
Das ist zu einfach gedacht: Selbst wenn man die für naturheilkundlich / körperlich arbeitenden Heilpraktiker geltenden, besonderen Hygiene-Vorschriften hier mal außen vor lassen würde… – Es sind viele Vorschriften zu berücksichtigen, die auf Baurecht, Landesbauordnung, Gewerbeordnung, Arbeitsstättenrichtlinie, Unfallverhütungsvorschriften, Hygiene-Vorschriften usw. beruhen.
Synergien durch Kooperation oder Praxisgemeinschaft?
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Es ist gewiss klug, gemeinsam das zu meistern, was allein nicht leicht zu verwirklichen geht! Allerdings sind die Möglichkeiten für einen Heilpraktiker nicht gerade groß. Denn die „etablierten” Anbieter von Dienstleistungen im Gesundheitswesen werden durch Regelungen ihrer Berufsverbände oder durch verbindliche (!) „Richtlinien” des Spitzenverbands der GKV daran gehindert, mit Heilpraktikern zu kooperieren oder sogar Praxisgemeinschaften einzugehen. Bringen die verbleibenden Spielräume dann noch echten Nutzen?
Wie kalkulieren Sie Ihre Kosten und Ihr Honorar?
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Im Gespräch mit Kolleg/innen erfuhr ich oft, dass wenig Vorstellungen darüber bestehen, wie man die Kosten einer Praxis sowie die erforderlichen Honorare kalkulieren muss, um mit der Praxis glücklich zu werden. Ich finde es schade, dass es auch heutzutage noch Kolleg/innen gibt, die ihre Leistungen mit Stundensätzen von 40 Euro oder 50 Euro anbieten.