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Es ist gewiss klug, gemeinsam das zu meistern, was allein nicht leicht zu verwirklichen geht! Allerdings sind die Möglichkeiten zur Kooperation oder für eine Praxisgemeinschaft für einen Heilpraktiker nicht gerade groß. Denn die „etablierten” Anbieter von Dienstleistungen im Gesundheitswesen werden durch Regelungen ihrer Berufsverbände oder durch verbindliche (!) „Richtlinien” des Spitzenverbands der GKV daran gehindert, mit Heilpraktikern zu kooperieren

Synergien durch Kooperation oder Praxisgemeinschaft?

Es ist gewiss klug, gemeinsam das zu meistern, was allein nicht leicht zu verwirklichen geht! Allerdings sind die Möglichkeiten zur Kooperation oder für eine Praxisgemeinschaft für einen Heilpraktiker nicht gerade groß. Denn die „etablierten” Anbieter von Dienstleistungen im Gesundheitswesen werden durch Regelungen ihrer Berufsverbände oder durch verbindliche (!) „Richtlinien” des Spitzenverbands der GKV daran gehindert, mit Heilpraktikern zu kooperieren oder sogar Praxisgemeinschaften einzugehen. Bringen die verbleibenden Spielräume dann noch echten Nutzen?

Ich habe im Folgenden die Spielräume speziell für einen Heilpraktiker für Psychotherapie ausgelotet, einfach weil ich selbst als ein solcher aktiv bin und weil ich hier keine universelle Anleitung für alle „heilpraktischen Fachrichtungen” ausarbeiten will. Das Folgende lässt sich aber auf die anderen Fachrichtungen sinngemäß übertragen.

Ferner möchte ich auf eine wichtige Spitzfindigkeit der Wortwahl aufmerksam machen, die bei Nichtbeachtung fatale Folgen haben kann: 
Eine Praxisgemeinschaft bedeutet, dass die gleichen Räume von mehreren Personen / Anbietern genutzt werden, ohne dass diese wirtschaftlich oder heilberuflich miteinander verbunden sind.
Eine Gemeinschaftspraxis hingegen wird von Personen betrieben, die gemeinschaftlich eine Dienstleistung oder Heilbehandlung anbieten, sodass sich hieraus zugleich die Rechtsform der GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) mitsamt der daraus folgenden Haftungsproblematik ergibt.

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Praxisgemeinschaft mit einem Arzt oder Psychotherapeuten?

Kurz gesagt: Ein Arzt dürfte zwar rein rechtlich durchaus eine Praxisgemeinschaft mit einem Heilpraktiker eingehen, sofern er dafür sorgt, dass die Leistungsbereiche für Klienten / Patienten strikt voneinander abgetrennt beleiben und wenn er seine Patienten nicht an den Heilpraktiker „durchreicht”. Aber die Standesvertretungen der Ärzteschaft verbieten derartige Gemeinschaften. Punkt! Aus!

Und was ist mit Psychotherapeuten? Man glaubt es kaum, aber das wäre wirklich möglich! Auch hier müsste jedoch eine klare, für die Klienten sichtbare Grenze zwischen den beiden Praxisbereichen bestehen. Zudem darf auch hier der Psychotherapeut dem Heilpraktiker keine seiner Klienten zuweisen.
Das Hindernis liegt hier auf dem Ausbildungs- und Qualifizierungshintergrund: Nur wenige Psychotherapeuten sehen einen Heilpraktiker für Psychotherapie als hinreichend qualifiziert genug an, echte Psychotherapie leisten zu können:

Eine Psychotherapeutin fauchte mich mal am Telefon an, was ich eigentlich glaubte, leisten zu können; immerhin hätte sie insgesamt über 11 Jahre lang studiert und zig Prüfungen ablegen müssen. Niemals würden meine therapeutischen Leistungen auch nur im Entferntesten an ihre Qualitäten heran reichen!

Eine Klientin berichtete mir von ihren damaligen Depressionen mit suizidalen Tendezen und von vier probatorischen Stunden bei genau dieser Therapeutin. In keiner dieser Stunden hat diese ach so qualifizierte Therapeutin die Depressivität geprüft und nicht mal nach Suizidalität gefragt. Mit diesen elementaren Fehlern hätte sie nicht mal die Heilpraktikerprüfung bestanden!!!

Mit anderen Worten: Hier wirken sehr oft Standesdünkel einer Praxisgemeinschaft entgegen. Es mag ja sein, wenn man sich schon länger kennt und die gegenseitigen fachlichen Qualitäten in Ruhe kennen gelernt hat, dass es dann doch zu einer Praxisgemeinschaft kommen kann. Aber es ist wohl eher die Ausnahme!

…aber es gibt doch so viele Heil- und Heil-Hilfsberufe?

Tja, das hatte ich auch gedacht und mir überlegt, mit welchen Fachrichtungen sich die besten Synergie-Effekte aus der Kombination mit mir als Heilpraktiker der Psychotherapie erreichen ließen. Und mir fielen Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Masseure, Logopäden, Hebammen usw. ein. Aber die Krankenkassen machen einen Strich durch die Rechnung! Die Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen haben Empfehlungen gemäß § 124 Abs. 4 SGB-V zur Anwendung der Zulassungsbedingungen nach § 124 Abs 2 SGB-V erlassen, die jedoch de facto verbindliche Vorgaben sind, die nicht verhandelt werden!

Vereinfacht bewirken diese Vorschriften, dass niemand als Leistungserbringer mit der GKV abrechnen kann und darf, der keine eigenständigen und in sich abgeschlossenen Praxisräume einschließlich Wartezimmer, WCs, Empfang, Behandlungsräume usw. vorweisen kann. Gerade die relativ hohen Raummieten würden sich aber besser tragen lassen, wenn im Rahmen einer Praxisgemeinschaft Flure, WCs, Wartezimmer, Empfang, Teeküche, Bürozone mit Einrichtung usw. gemeinsam genutzt werden können. Und genau dies ist eben nicht zulässig, wenn man von den GKV als Leistungserbringer anerkannt werden will, damit man mit der GKV Leistungen abrechnen kann.

Also braucht man auch keine „Praxisgemeinschaft” zu gründen, weil man einige Synergie-Effekte schon dann bekäme, wenn man in einem Ärztehaus auf dem gleichen Gang bzw. Tür an Tür eine Praxis hätte. Die wichtigen Kosteneinsparungen durch gemeinsam genutzte Einrichtungen und Praxisflächen gibt es jedenfalls nicht!

Also kämen die o.g. Leistungserbringer als Partner für eine Praxisgemeinschaft nur dann in Frage, wenn sie von vornherein auf eine Zusammenarbeit mit der Krankenkasse verzichten würden und nur selbstzahlende Patienten behandlen würden. Bei den o.g. Fachrichtungen dürfte nur ein kleiner Teil ausschließlich mit selbstzahlenden Patienten arbeiten. Und wenn, dann ist deren Praxis derart erfolgreich, dass das Eingehen einer Praxisgemeinschaft nicht nötig ist bzw. eher als Belastung empfunden wird. Dann scheitert das Ansinnen, eine Praxisgemeinschaft zu gründen, eben an den für den etablierten Praxisbetreiber fehlenden Vorteilen.

Praxisgemeinschaft von Heilpraktikern untereinander

Im Internet fand ich die Angabe, dass über 98% der praktizierenden Heilpraktiker in einer eigenen Praxis tätig sind und nur etwa 1,5% in einer Praxisgemeinschaft arbeiten. Woran mag dies liegen?

Eine Praxisgemeinschaft sollte nicht nur zur Kostensenkung durch Nutzung gemeinsamer Ressourcen (Räume, Einrichtungen, Geräte) geplant werden, sondern im Sinne eines wirkungsvollen Marketings mit der Absicht, Synergie-Effekte auszulösen und so attraktiver auf die Klienten zu wirken und mehr Nachfrage auszulösen. Naja und daher gibt es nur noch wenige Heilpraktiker für Psychotherapie, die „mit Ihresgleichen” zusammen arbeiten möchten, denn jeder ist von seinen therapeutischen Methode überzeugt, sodass letztlich beide auch miteinander im Wettbewerb um Klienten stehen können.

Also müsste eine Praxisgemeinschaft zwischen somatisch arbeitenden Heilpraktikern und solchen für Psychotherapie doch sinnvoll sein! Hier fand ich aufgrund eingener Nachfrage, dass die meisten körperlich arbeitenden Heilpraktiker für die Gründung einer Praxisgemeinschaft zu wenig Praxisfläche oder für Psychotherapie ungeeignete Räume haben oder dass ihre Praxis so gut frequentiert ist, dass für eine Mitnutzung keine Zeitfenster übrig sind. Es gab aber auch Kollegen, die finanziell unrealistische Gegenleistungen erwartet haben oder sogar grundsätzlich Abneigung gegen den Gedanken an Praxisgemeinschaft hegten.

Dennoch ist die Gründung einer Praxisgemeinschaft zwischen somatisch arbeitenden Heilpraktikern und psychotherapeutisch tätigen Kollegen meiner Ansicht nach ein erfolgversprechendes Projekt. Gerade wer kaum Startkapital hat, kann mit Hilfe eines bereits etablierten Kollegen seine berufliche Laufbahn beginnen und beide haben etwas davon!

Noch ein wichtiger Grund für eine Praxisgemeinschaft von Heilpraktikern:
In anderen Beiträgen auf dieser Website hatte ich auf die zunehmenden Herausforderungen an das Betreiben einer Heilpraxis hingewiesen: Es sind rechtliche, organisatorische, technische (IT), marketing-berührende Themen, die durch die hochdynamischen Veränderungen in unserer Gesellschaft immer mehr den Einzelkämpfer zu überfordern drohen. Wenn man sich um alle Themenfelder kümmern will, wird man entweder sein Kerngeschäft, die therapeutische Tätigkeit, vernachlässigen müssen oder sich selbst überfordern und schädigen.

In einer Praxisgemeinschaft mehrerer Heilpraktiker die Last auf viele Schultern zu verteilen, das halte ich für den besten Weg! Die Ärzteschaft hat diesen Weg aus genau den gleichen Gründen schon seit etwa 2005 beschritten: Nur ältere Ärzte halten noch ihre Einzelpraxis aufrecht; im Altersbereich bis zu etwa 35 / 40 jahren ist über zwei-drittel der Ärzte bereits in Praxisgemeinschaften oder Ärztehäusern oder medizinischen Gemeinschaftszentren tätig.

Kooperation von Heilpraktikern mit Coaches, Trainern, Beratern, Kursleitern usw.

Hier ist eine Praxisgemeinschaft nur möglich, wenn die Arbeitsbereiche für den Besucher klar ersichtlich voneinander abgegrenzt sind und den Besuchern stets klar ist, dass Coaches / Berater nicht therapieren (dürfen).

Wirtschaftlich und fachlich sinnvoll kann z.B. eine solche Gemeinschaft sein, wenn der Partner z.B. Gymnastik, Ausdruckstanz, Wellnessmassagen anbietet oder Vorträge / Veranstaltungen abhält. Ein Trainer / Coach, der z.B. in Unternehmen Verbesserungen in der Kommunikation anbietet und dazu Seminare und Kurse abhält, kann im Unternehmen auch die Tür öffnen für psychotherapeutische Leistungen. Allerdings ist dies ein hoch sensibles Gebiet, weil kein Manager (egal in welcher Führungsebene) zugeben mag, dass er seine Schwierigkeiten nicht selbst gelöst bekommt oder im Job psychisch überfordert sein könnte.

Erfolgversprechender ist z.B. eine Kooperation mit einem Yoga-Zentrum oder Anbieter von Tanzkursen usw. Meist sind die Teilnehmer solcher Kurse aufgeschlossener für Psychotherapie, sodass sowohl Empfehlungswerbung als auch direkte Klientengewinnung möglich ist.

Ich hatte mit meiner Praxis direkt nach Gründung vermutlich deshalb raschen Erfolg, weil der Eingang zu meinem Praxisraum direkt neben dem Eingang zu einem Yoga-Zentrum lag und ich meine Flyer dort psitionieren durfte.

Heilpraktiker in der gesundheitlichen Prävention der GKV?

Die Krankenkassen werben gegenüber ihren Mitgliedern gern damit, welch tolle Leistungen sie für Prävention anbieten. Zugleich sind die Entlohnungen, die sie den Kursleitern anbieten, geradezu lächerlich gering!

Demgegenüber erhebt der Spitzenverband der GKV in seinen Richtlinien zu Präventionsmaßnahmen enorm hohe Anforderungen an die fachliche Qualifikation der Kursleiter, damit deren Kurse gemäß SGB-V anerkannt und abgerechnet werden können. Kein Wunder, dass sich in diesem Spannungsfeld nicht viele qualifizierte Kursleiter finden.

Heilpraktiker werden jedenfalls in den Richtlinien überhaupt nicht erwähnt. Denn aus Sicht der GKV ist ein Heilpraktiker schlichtweg nicht durch seine Zulassung qualifiziert, weil es für ihn keine Berufsausbildungsordnung gibt. Was zählt, ist ausschließlich die fachliche Befähigung und Qualifikation durch die von den GKV anerkannten Ausbildungen und Inhalte. Jeder, der diese vorweisen kann, könnte Kurse zur gesundheitlichen Prävention anbieten. Ob er zusätzlich als Heilpraktiker zugelassen ist, ist dabei völlig irrelevant!

Das bedeutet, dass ein Heilpraktiker, sofern er die nötigen Zusatzqualifikationen gemäß Vorgaben des GKV-Spitzenverbands erworben hat, durchaus von der Durchführung von Präventionskursen profitieren kann. Denn manch ein Kursteilnehmer hat noch weitere Beschwerdebilder. Allerdings muss der Heilpraktiker berücksichtigen, dass die Kursteilnehmer gewohnt sind, dass die Krankenkasse zahlt und mit dieser Erwartungshaltung auch dem Heilpraktiker begegnen wird. Da wird also meist „nicht viel zu holen” sein.

Heilpraktiker als Leiter von Selbsthilfegruppen?

Sogar in die Organisation und Durchführung von Selbsthilfegruppen mischt sich der Spitzenverband der GKV ein, sofern die Selbsthilfegruppe finanzielle Unterstützung der Krankenkassen in Anspruch nehmen möchte:
Einerseits wird gefordert, dass in einer Selbsthilfegruppe nur Gleiche unter Gleichen, also nur Betroffene eines bestimmten Leidens agieren dürfen und daher keine (kontinuierliche) Leitung oder gar fachliche Leitung existieren darf. Andererseits wird gefordert, dass konkrete aktive Hilfe untereinander zur Linderung von Leiden (also Therapie!!!) geboten werden muss, um als förderungswürdige Selbsthilfegruppe anerkannt zu werden.
Die durch ihr psychisches Leiden in ihren Fähigkeiten eingeschränkten Menschen sollen sich also untereinander „ein bisschen” therapieren und somit etwas leisten, was sonst nur Personen erlaubt wird, die zumindest eine Heilerlaubnis gemäß Heilpraktikergesetz vorweisen können.

Meine eigenen Erfahrungen in einer Selbsthilfegruppe zum Thema Depression zeigten mir, dass zumindest bei allen SH-Gruppen mit psychischen Themen dringend eine qualifizierte Leitung vorhanden sein sollte, damit die Teilnehmer sich nicht selbst gefährden! Genau diese Leitung aber wird vom GKV-Spitzenverband abgelehnt, indem dann eben keine Anerkennung und keine finanzielle Unterstützung gewährt wird.
Alle mir bekannten SH-Gruppen benötigen aber dringend solche finanziellen Zuwendungen, um z.B. die Kosten für die Raummiete, für Flyer und Folder oder Kopien für psychoedukatives Informationsmaterial tragen zu können.

Würde ein Heilpraktiker für Psychotherapie eine angeleitete Selbsthilfegruppe gründen, so befindet er sich rechtlich in ähnlicher Situation wie Steuerberater (Steuerberatungsgesetz) oder Rechtsanwälte (Rechtsberatungsgesetz): Er darf also Psychoedukation betreiben und allgemein auch therapeutische Methoden vermitteln, mit denen sich Menschen stabilsieren und selbst helfen können. Aber er darf nicht auf die individuelle Situation eines Einzelnen eingehen, weil hier die Grenze zur Therapie überschritten würde.
Ebenso darf er aus der Psychoedukation keine Gruppentherapie werden lassen. Die trennscharfe Abgrenzung zwischen Psychoedukation und Anleitung in Methoden einerseits und Therapie andererseits ist in der Praxis nicht so einfach. Und damit wird der Heilpraktiker als SH-Gruppenleiter angreifbar!

Eine weitere Erfahrung zeigte mir, dass es immer neidische oder missgünstige Menschen gibt, die einem Heilpraktiker für Psychotherapie, der als Leiter einer angeleiteten Selbsthilfegruppe tätig ist, unterstellen, er engagiere sich ja nur, weil er auf der Jagd nach Klienten sei! — Das ist schlichtweg perfide, denn meist haben gerade die Teilnehmer einer solchen Gruppe so wenig Geld, dass sie sich den Stundensatz eines Heilpraktikers nicht leisten können. Zudem würden die Teilnehmer der Gruppe schnell gegen solche Klientenwerbung rebellieren… wenn sie denn tatsächlich stattfinden würde!

Konkret bedeutet dies: Es ist ein heikles Gebiet, wenn ein Heilpraktiker für Psychotherapie sich als Leiter einer Selbsthilfegruppe engagiert. Er hat bestenfalls einen Imagegewinn in der Öffentlichkeit, wenn sein Engagement bekannt wird.

Der größte Gewinn kann aber durch das emotionale, herzliche Miteinander in dieser Gruppe, die Erfüllung beim Anleiten und Begleiten von Menschen in Schwierigkeiten entstehen. Wer also über genügend eigene Ressourcen verfügt, kann diese wahrhaft ehrenamtliche Aufgabe übernehmen und menschlich darin gewinnen.

Heilpraktiker als Dozent an einer Volkshochschule

Aus dieser Tätigkeit sollte sich kein Selbstständiger Vorteile versprechen — auch kein Heilpraktiker. Ich arbeitete rund 3 Jahre lang als Dozent an der Volkshochschule Rottweil. Klienten hat mir das bis heute nicht gebracht, wohl aber Anerkennung für den hohen Nutzen meiner Kurse. Mein Name steht natürlich im Programmheft der VHS. Und manchmal googeln neugierige Menschen danach. Und einige Kursteilnehmer haben mich anderen Menschen empfohlen, sodass hierdurch tatsächlich einige Klienten zu mir kamen.

Manche Leiter von Volkshochschulen unterstellten sogar, dass man die VHS als Marketing-Kanal für beruflichen Dienstleistungen nutzen wolle. Auch der VHS-Landesverband hat öfters vor solchen Tricks gewarnt. Das finde ich lächerlich, weil solche „Marketing-Versuche” genau so kontraproduktiv sind, wie der Tipp, man solle in einem Tennis- oder Golfclub Mitglied werden, um „die richtigen Kontakte” knüpfen zu können.
Entweder, man interessiert und engagiert sich für die Dozententätigkeit (oder für Golf oder Tennis), weil es Freude bereitet und Erfüllung bringt, oder man lässt es lieber gleich bleiben.

Übrigens sind die Vergütungen für Dozenten angesichts ständig leerer Stadtsäckel ziemlich bescheiden: zum Beispiel zahlte Rottweil (in 2013) nur 22 Euro je Stunde. Wenn dann der Heilpraktiker aufgrund der Überschreitung der Umsatzgrenze kein Kleinunternehmer mehr ist, muss er dieses bisschen Geld auch noch mit 19% Umsatzsteuer versteuern! Des Honorar wegen lohnt sich der Dozentenjob also nicht.

Die Qualifikation als Heilpraktiker kommt als Dozent in der VHS kaum zur Geltung. Als wichtiger werden dort Kursleiterscheine, Zertifikate usw. angesehen, zumal bestimmte Kurse der VHS über die Krankenkassen bezuschusst werden können.

Heilpraktiker als Dozent an Heilpraktikerschulen

Auch dies ist natürlich eine Möglichkeit, das eigene Potenzial zu nutzen — statt nur für Therapie-Leistungen engagiert man sich zusätzlich für die Wissensvermittlung. Meine Erfahrungen hierzu sind gering, weil nur wenige Heilpraktikerschulen mit einer genügenden wirtschaftlichen Größenordnung existieren, die die Beschäftigung externer Dozenten gestattet.

Bei einer der größten Heilpraktikerschulen wurde ich besonders enttäuscht: Man zahlt grundsätzlich nur 33 Euro je Stunde (Stand 2014). Die weiteren Konditionen des Dozentenvertrags sollten mir erst mitgeteilt werden, nachdem ich den Vertrag geschlossen hätte! Später erhielt ich durch Zufall einen solchen Vertrag. Wenn ich diesen Mist unterschrieben hätte, hätte ich ein strenges Wettbewerbsverbot an der Backe gehabt. Sogar jede Dozententätigkeit an der Volkshochschule hätte ich mir genehmigen lassen müssen! Ferner wären die Nutzungsrechte meiner Seminare an die Heilpraktikerschule übergegangen. Und schließlich erfuhr ich, dass die Bezahlung nicht sicher war: Wenn Kursteilnehmer über das Studentenportal negative Bewertungen abgeben, kann das Honorar fast gänzlich gestrichen werden!
Auf solche Details sollte man aber unbedingt achten, bevor man mit Heilpraktikerschulen Dozentenverträge abschließt.

Und die Vorteile? — Naja, Klienten wird man sicher nicht gewinnen und das eigene berufliche Image lässt sich ebenfalls nur sehr bedingt aufwerten. Immerhin kann man die Dozententätigkeit ja auf der eigenen Website zur Image-Aufwertung anführen, weil es den Klienten als Indiz für besonders hohe fachliche Qualität dienen mag.
Aber vielleicht findet man unter den Schülern den künftigen Partner für eine Praxisgemeinschaft?

Auf jeden Fall kann es Freude und Erfüllung bringen, im Miteinander mit den Schülern Wissen und Erfahrungen fließen zu lassen. Ich arbeite jedenfalls sehr gerne als Dozent, weil allein schon das Miteinander in der Gruppe Gleich-Interessierter für mich ein Genuss ist!

Es ist gemäß dieser Betrachtungen nicht gerade einfach, geeignete Kooperations- oder Praxispartner zu finden. Nur mit wenigen wird sich eine echte Synergie einstellen, bei der beide Partner deutlich profitieren können. Ganz wesentlich ist auch, ob die Partner menschlich und von ihrem Temperament zueinander passen und aneinander Gefallen finden.

Mit dem passenden Partner gemeinsam Erfolge erreichen, lohnt sich sowohl beruflich, als auch menschlich. Daher sollte jeder Heilpraktiker für solche Partnerschaften offen sein und wenn es im Miteinander passt, diese Chance erkennen und nutzen.


Diesen Beitrag schrieb ich bereits 2014 und habe ihn jetzt, in 2023 aktualisiert. Schon damals suchte ich nach Kooperation. Jetzt – und gerade aufgrund der sich grundlegend veränderten psychosozialen Verhältnisse – erscheint mir die Kooperation wichtiger als je zuvor. In diesem Sinne kam ich auch auf die Idee, das „Netzwerk für zeitgemäße Psychotherapie zu initiieren.

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