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Haben Sie auch schon öfters mal gedacht, dass der Abschluss eines Therapievertrags doch nur ein lästiger bürokratischer Aufwand ist? Falls Sie Barzahlung zum Stunden-Ende vereinbaren, gibt es doch kein Risiko, oder?

Außerdem könnte man ja der Ansicht sein, dass es durch Psychotherapie praktisch nie zu Auseinandersetzungen über entstandene Therapieschäden kommt z.B. weil der Schadensnanchweis so schwer zu erbringen sei.

Warum der Abschluss eines Therapievertrags wichtig ist…

Haben Sie auch schon öfters mal gedacht, dass der Abschluss eines Therapievertrags doch nur ein lästiger bürokratischer Aufwand ist? Falls Sie Barzahlung zum Stunden-Ende vereinbaren, gibt es doch kein Risiko, oder?

Außerdem könnte man ja der Ansicht sein, dass es durch Psychotherapie praktisch nie zu Auseinandersetzungen über entstandene Therapieschäden kommt z.B. weil der Schadensnanchweis so schwer zu erbringen sei.

So verführererisch all diese Überlegungen sind, sich den Arbeitsaufwand zu ersparen, so heimtückisch können die Folgen sein. Denn die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie das Patientenrechtegesetz (BGB) und die Sorgfaltspflicht (BGB) sagen klar etwas anderes.

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Vermitteln Sie Professionalität und Seriösität mit dem Vertrag

Mit dem Therapievertrag können Sie dem Klienten signalisieren, dass Sie fachlich fundiert arbeiten und – wie man so sagt – „alles seine Ordnung hat”. Zugleich können Sie im Vertrag „die Spielregeln fest legen” wie z.B. dass eine Therapie unter Drogen-Einfluss abgelent wird oder dass der Klient eine Ausfall-Vergütung zu zahlen hat, wenn er ohne wichtigen Grund einen Termin versäumt und auch, ob Barzahlung am Ende eines jeden Termins vereinbart ist oder ob SIe „auf Rechnung” arbeiten.

Der Therapievertrag ist – rechtlich gesehen – ein „Dienstleistungsvertrag”, also eine Vereinbarung, nach der ein bestimmter Erfolg ausdrücklich nicht vereinbart wird und daher nicht geschuldet ist. Sonst würde er ja ein (unzulässiges) „Heilversprechen” beinhalten. Ihr Vertrag sollte daher durch den Begriff „Dienstleistungsvertrag” deutlich gekennzeichnet sein.

Ferner ist der Therapievertrag hilfreich, weil der Klient dort seinen Namen, Geburtstag und Adressdaten sowie die mit ihm vereinbarten Kommunikations-Verbindungen einträgt. Und falls der Klient parallel zur Therapie in ärztlicher Behandlung ist, benötigen Sie auch die Angaben zu diesem Arzt – für den Fall der Fälle. Im Vertrag haben Sie diese Daten immer griffbereit und archiviert.

Sichern Sie sich ab in Sachen Datenschutz / DSGVO

Wer als Kassenversicherter zu einem Arzt oder Psychotherapeuten geht, wird dort seine „Gesundheitskarte” in den Kartenleser stecken / stecken lassen, damit die Daten für die Abrechnung der Leistungen schnell und fehlerfrei erfasst werden. Dem Patienten ist daher bewusst, dass seine Daten verarbeitet werden. Es handelt sich daher um eine „konkludente Handlung”, durch die er der Verarbeitung seiner Daten zustimmt. 

Da Heilpraktiker (zum Glück) mit diesem System nichts zu tun haben, entfällt aber zugleich diese „konkludente Handlung”. Und somit fehlt die Vereinbarung, dass der Heilpraktiker die Daten des Klienten erfassen und verarbeiten darf, eine Klientenakte anlegen darf usw.

In einen Therapievertrag gehört folglich immer auch die Zustimmungs-Erklärung des Klienten, dass der Heilpraktiker dessen Daten verarbeiten darf, in welchem Umfang Daten gespeichert und archiviert werden, wann diese gelöscht werden, sowie dass der Klient einen Rechtsanspruch auf die Aushändigung von Kopien dieser Daten hat.

Sichern Sie sich ab in Sachen „Patientenrechtegesetz” (BGB)

Das Patientenrechtegesetz existiert nicht als eigenständiges Gesetzeswerk, sondern wurde in Form mehrerer Paragrafen in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingefügt. Es sichert im Wesentlichen drei elementare Rechtsgüter jedes Patienten / Klienten:

  1. Keine Behandlung / Therapie ohne vorherige, für den Patienten / Klienten verständliche Information über Risiken, Nebenwirkungen, sowie Vor- und Nachteile der angebotenen Heilbehandlung und auch der ausgewogenen Darstellung von Alternativen zu der angebotenen Behandlungsform  oder Methode. Gerade bei der Komplexität einer Psychotherapie reicht eine rein schriftliche Information nicht aus, sondern es muss ein Beratungsgespräch dazu statt finden.
  2. Der Klient muss Ihnen vor Therapiebeginn schriftlich bestätigen, dass er die unter 1.) aufgeführten Informationen erhalten hat, dass er diese verstanden hat und in die vereinbarte Therapie einwilligt.
  3. Der Klient muss ferner darüber informiert werden, dass die Therapie dokumentiert wird und dass er das Recht hat, in diese Dokumentation Einsicht zu nehmen sowie auf Wunsch Kopien dieser Dokumentation erhalten kann.

Über den Therapievertrag können Sie im Fall des Falles nachweisen, dass Sie alle diese rechtlichen Vorgaben erfüllt haben. – Nur wenn Sie diesen Nachweis erbringen können, liegt die Beweispflicht (z.B. für erlittene Schäden) beim Klienten.

Das sollte unbedingt in Ihrem Therapievertrag stehen…

Nutzten Sie den Begriff „Dienstleistungsvertrag”, um den rechtlichen Charakter des Vertrags zu kennzeichnen.

Nutzen Sie einen Textabschnitt, in dem Sie die Verarbeitung der sensiblen Gesundheitsdaten erklären und vereinbaren.

Definieren Sie klar alle Punkte, die Ihnen im Rahmen der Therapie mit dem Klienten wichtig sind.

Fügen Sie einen Textabschnitt zum Patientenrechtegesetz ein und ergänzen Sie diesen Abschnitt durch einen Anhang an den Vertrag. In diesem Anhang beschreiben Sie allgemein verständlich Ihr therapeutisches Vorgehen und evtl. damit verbundene Nebenwirkungen und  Risiken, weisen auf alternative Therapiemöglichkeiten hin und machen auch auf die Risiken aufmerksam, wenn eine Therapie unterbleibt.

In Ihrem Vertrag muss auch ein Formularteil enthalten sein, in dem der Klient ggfs. Angaben zu einem ärztlichen Behandler sowie ggfs. zur Einnahme von Medikamenten und deren Zweck / Wirkung und evtl. auch Angaben zu aktuell bestehenden körperlichen / medizinischen Schwierigkeiten.

Wichtig ist auch der Abschluss des Vertrags mit einer Klausel, in der der Klient bestätigt, alle Punkte des Vertrags und des Anhangs gelesen und deren Bedeutung verstanden zu haben und dass ihm alle Fragen zu diesem Vertrag und der Therapie beantwortet worden sind.