Neben dem Heilpraktikergesetz (HPG), dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) und dem Gestz über Unlauteren Wettbewerb (UWG) ist das Heilmittelwerbegesetz (HWG) bei Werbemaßnahmen der Psychologischen Berater, aller Heilpraktiker und für alle weiteren Selbständigen in Heilberufen von großer Bedeutung.
Wie schnell man sich in den Maschen dieses Gesetzes verfängt, wird immer wieder in der laufenden Rechtsprechung sichtbar wie z.B. hier. Eine „kann”-Formulierung schützt also nicht wirklich! Andererseits wurde das HWG am 19.10.2012 gelockert.

Nachfolgend finden Sie eine Darstellung und Kommentierung der wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten. Meine Darstellung bitte ich nicht im Sinne einer (für mich unzulässigen) Rechtsberatung zu verstehen, sondern als Meinungsäußerung.

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In meinem Seminar-Angebot zur Erstellung von Werbematerial und Werbetexten gehe ich gerne auf Ihre individuellen Detailfragen ein. So weit es die Zeit erlaubt, können schon im Seminar konkret nutzbare Text-Entwürfe und mehr entwickelt werden.