Eigentlich scheint es doch recht einfach: Als Psychologischer Berater meldet man ein Gewerbe an und nutzt vielleicht einen separaten Raum in der eigenen Wohnung oder die Einliegerwohnung des Eigenheims. Und als Heilpraktiker macht man das fast das Gleiche, nur eben aus der Position des Freiberuflers.
Das ist zu einfach gedacht: Selbst wenn man die für naturheilkundlich / körperlich arbeitenden Heilpraktiker geltenden, besonderen Hygiene-Vorschriften hier mal außen vor lassen würde…  – Es sind viele Vorschriften zu berücksichtigen, die auf Baurecht, Landesbauordnung, Gewerbeordnung, Arbeitsstättenrichtlinie, Unfallverhütungsvorschriften, Hygiene-Vorschriften usw. beruhen.

In meinem Beitrag habe ich versucht, alle wichtigen Vorschriften aufzuzählen. Wer wirklich alle einhalten und alle Vorgaben befolgen möchte, der hat auch in zig Jahren noch keine Praxis! – Sie sollten sich nicht verrückt machen mit all diesen teils "typisch deutschen" Vorschriften. Aber es ist klug, die Vorschriften zu kennen, um dann selbstverantwortlich zu entscheiden: "wo kein Kläger, da kein Richter".

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